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Konzertkonditionen

MusikSpitex-Richtlinien und Kriterien für Konzerte

  • Das Konzert richtet sich ausschliesslich an Personen, die sich in einer Pflegesituation befinden und/oder aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes nicht mehr in der Lage sind, selbstständig an öffentlichen Konzerten teilzunehmen. 
     

  • Unsere Konzerte sind als Einzelkonzerte für Personen gedacht. Pflegende Angehörige, Familienmitglieder, Bezugspersonen oder Pflegepersonal dürfen sehr gerne anwesend sein, jedoch ist das Konzert nicht für grössere Gruppen (Apéro-Konzert) gedacht. Mit wem könnte die Person in Pflege auch weinen, Emotionen zeigen? Diese Frage hilft oft die richtigen Personen zum Konzert einzuladen.

  • Sollte sich herausstellen, dass die genannten Bedingungen nicht erfüllt sind, behält sich die MusikSpitex das Recht vor, das Konzert nicht durchzuführen und eine Entschädigung in Höhe von CHF 350 in Rechnung zu stellen.

  • Wir kommen nicht als Überraschung. Die Person in Pflege ist informiert, dass sie ein MusikSpitex Konzert erhält. Unsere Konzerte erfolgen nur, wenn die Person in Pflege einverstanden ist. Grund ist, dass unsere Konzerte starke Emotionen hervorrufen können oder Konzerte gar nicht erwünscht sind. Die Person ist dann nicht vorbereitet auf die Situation und hat ein negatives Erlebnis. Das wollen wir vermeiden.

  • Mit der Buchung erklärt sich die buchende Person damit einverstanden, diese Konzertkonditionen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Die buchende Person steht in der Pflicht, die Person, die ein Konzert erhält, über diese Bedingungen zu informieren.

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